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- @(#) OKAMI SHELL VERSION 1.4 - VERBREITUNGSHINWEISE
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- Stand: 1.12.91
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- Die Okami-Shell ist ein Public Domain-Programm. Erwerb, Benutzung und
- Vertrieb des Programms und aller dazu gehörenden Dateien werden durch
- die folgenden Regeln festgelegt.
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- Zu der Okami-Shell gehören im Sinne dieser Regeln die Programmdateien
- sh.ttp, msh.prg, format.ttp und gem.prg sowie alle mit der Shell
- gelieferten Shellscripts und Hilfsdateien, die Anleitungsdateien und die
- Quellen der Programme msh.prg, format.ttp und gem.prg.
- Für eine genaue Aufstellung der Dateinamen siehe readme und okami.doc.
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- §1. ERWERB
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- Jeder Atari-Benutzer hat das Recht, die Okami-Shell mit allen
- dazugehörenden Dateien zu erwerben, ohne für den Erwerb bezahlen zu
- müssen. Davon ausgenommen sind die Kopiergebühren der Pd-Versandstellen,
- die aber den Preis von 10 DM für die Diskette mit der Okami-Shell nicht
- übersteigen dürfen.
- Das bedeutet, daß es keine sog. "PD-Raubkopien" der Okami-Shell gibt.
- Alle Kopien der Shell sind legal.
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- §2. BENUTZUNG
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- Jeder Atari-Benutzer hat das Recht, die Okami-Shell mit allen
- dazugehörenden Dateien zu benutzen. Die Benutzung erfolgt auf eigene
- Gefahr. Niemand ist verpflichtet, für die Benutzung der Shell irgendwem
- irgendwelche Beiträge zu zahlen (was die Zahlung freiwilliger Spenden
- nicht ausschließt).
- Zur Registrierung der Anwender bitte ich nach Möglichkeit um eine
- Benachrichtigung per E-Mail (Adressen siehe autor.doc).
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- SOFTWARE-SUPPORT
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- Jeder Benutzer der Shell hat Anrecht auf den Software-Support, d.h.
- Antworten auf Fragen, Erwerb neuer Versionen und die Chance, Anregungen
- und Wünsche für Erweiterungen verwirklicht zu sehen.
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- §3 VERTRIEB
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- Der Vertrieb der Shell ist grundsätzlich jedem erlaubt. Die Shell darf
- nur zusammen mit allen Dateien vertrieben werden. Das Hinzufügen von
- Dateien und die sinngemäße Erweiterung der vorhandenen Dateien ist unter
- Angabe auf den Urheber dieser Erweiterungen erlaubt. Kürzungen oder das
- Weglassen von Dateien sind nicht erlaubt. Die Datei "copying" darf
- nicht verändert werden. Ebenso darf niemand meinen Namen aus dem
- Programm oder der Dokumentation entfernen oder den Namen der Shell
- ändern.
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- Der Verkauf der Shell ist verboten. Das Programm darf in PD-Sammlungen
- nur angeboten werden, wenn der Diskettenpreis unter 10 DM pro Diskette
- liegt. PD-Anbieter, die die Shell in ihrem Angebot führen, haben nicht
- das Recht, anderen PD-Anbietern den Vertrieb der Shell zu untersagen.
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- Der Vertrieb in Mailboxen, ftp-Sites u.ä. sowie das private Kopieren ist
- in jeglicher Form ausdrücklich erlaubt und erwünscht.
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- Werbung für die Shell ist erlaubt, allerdings nicht zu kommerziellen
- Zwecken. Auch hierbei gilt, daß die Shell nicht für mehr als 10 DM
- vertrieben werden darf.
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- Die Shell darf als Teil von kommerziellen Softwarepaketen unter folgen-
- den Bedingungen vertrieben werden:
- a) es wird kein Aufpreis für das Vorhandensein der Shell erhoben,
- b) es werden alle Dateien der Shell mitkopiert,
- c) in der Dokumentation der Software sind mein Name, der der Shell und
- die Tatsache, daß es sich bei der Shell um ein PD-Programm handelt,
- angeführt,
- d) ich werde über den Vertrieb benachrichtigt.
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- Einzelne Ausnahmen aus beliebigen dieser Regeln sind vorbehalten.
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